Fragen und Antworten

Zu den FAQ
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der am häufigsten gestellten Fragen zu verschiedenen Themengebieten.

Die Kategorien im Überblick

Allgemeine Fragen

Die gesamte Bandbreite unserer Produkte umfasst die Bereiche Telefon, Internet mit bis zu 1.000 Mbit/s und Fernsehen. Telefon: R-KOM bietet Ihnen einen preisgünstigen Telefon-Anschluss an. Sie können zudem von Flatrates für Verbindungen ins nationale und internationale Festnetz sowie von Flatrates in nationale Mobilfunknetze profitieren. Internet: Sie können sich für Highspeed-Internetanschlüsse mit bis zu 1.000 Mbit/s entscheiden – je nach Wunsch und Geldbeutel. Fernsehen: Vom klassischen Kabelfernsehen bis zum modernen IPTV bieten wir Ihnen alle aktuellen Möglichkeiten an. Pay-TV-Angebote wie private HD-Sender und internationale Sender runden das Angebot vielfältiger Unterhaltung ab.

Sie können selbstverständlich über unseren Webshop oder per Telefon bestellen. Die Telefonnummer lautet 0941 6985-545. Vor Ort stehen Ihnen die freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Shops gern zur Verfügung – ganz in Ihrer Nähe!

Die Regensburger Telekommunikationsgesellschaft mbH (kurz: R-KOM) entstand in Zusammenarbeit mit den regionalen Stadtwerken. Seit 2024 ist die Stadt Regensburg alleiniger Gesellschafter.

Die R-KOM ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen der Region Ostbayern moderne Kommunikation in Lichtgeschwindigkeit. Unser Ziel ist, die Telekommunikationsinfrastruktur der Zukunft zu schaffen. So stärken wir die Position der Region als High-Tech-Standort und schaffen einen Mehrwert für Privathaushalte.

Die Kündigung via Kündigungsbutton wird dann sofort wirksam, wenn wir Sie als Kunde und Ihren Vertrag eindeutig identifizieren können und die vertraglich vereinbarten Fristen eingehalten wurden. Sollte das nicht der Fall sein, kommen wir unverzüglich auf Sie zu und klären Ihren Kündigungswunsch ab.

Verträge sind auf unbestimmte Zeit, ggf. mit einer im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, geschlossen. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem Tag der betriebsfertigen Bereitstellung der vereinbarten Leistung. Der Vertrag mit Endnutzern kann vom Endnutzer oder R-KOM nach Ablauf der Mindestlaufzeit ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Bei anderen Kunden (nicht Endnutzern), verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten von einem Vertragspartner gekündigt wird.

Gleiches gilt, sofern der Leistungsgegenstand keine Telekommunikationsdienstleistung oder Angebotspaket gem. § 66 TKG beinhaltet und der Leistungsgegenstand nicht gegenüber Verbrauchern erbracht wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Weitere Informationen können Sie unseren AGB entnehmen.

Über den Kündigungsbutton können alle Privatkundenverträge gekündigt werden, die im Rahmen unseres Webshops buchbar sind.

Verträge können vom Anschlussinhaber bzw. Vertragspartner sowie von der R-KOM GmbH gekündigt werden.

Ihre Vertragsnummer finden Sie auf jedem offiziellen Dokument oder Schreiben der R-KOM, beispielsweise auf der Rechnung oder Auftragsbestätigung.

Anschlussübernahme

Keineswegs. Sie können sich auch bei einer Anschlussübernahme für einen völlig neuen Vertrag mit den individuell für Sie passenden Anschluss-Optionen entscheiden. Zudem können Sie bei Ihrer Bestellung alle laufenden Sparvorteile für Neukunden nutzen!

Normalerweise ist bei einer Anschlussübernahme kein Technikereinsatz nötig. Nach Ihrer Bestellung senden wir Ihnen Ihren neuen WLAN-Router, die FRITZ!Box, per Post zu.

Leider ist eine Vertragsübernahme im klassischen Sinne nicht möglich. Sie können als Neukunde jedoch die Leistungen aus einem bestehenden Vertrag übernehmen, wenn der bisherige Vertragsnehmer, in diesem Fall also Ihr Vormieter, zustimmt. Dabei gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Schließen Sie einen neuen Vertrag bei uns ab. Im Webshop oder in einem unserer Shops vor Ort, die Sie ganz in Ihrer Nähe finden, ist das schnell erledigt. Dabei besteht keine Bindung an den vorherigen Vertrag. Sie können einen neuen Vertrag mit individuell für Sie passenden Anschluss-Optionen wählen.
  2. Bei der Angabe Ihrer Daten aktivieren Sie bitte im Webshop im Bereich „Rufnummernübernahme“ den Punkt „Übernahme eines vorhandenen Anschlusses“. Dann können Sie dort die Kundeninformationen des zu übernehmenden Anschlusses ergänzen. Wählen Sie dabei als Anbieter bitte „R-KOM“ aus. Die Kundennummer müssen Sie nicht angeben. Wir freuen uns aber über diese Info, denn sie hilft uns bei der schnelleren Identifikation des bestehenden Kunden.
  3. Nach der Bestellung muss der Auftrag für den Anbieterwechsel vom bisherigen Vertragsnehmer unterschrieben werden. Senden Sie uns den Auftrag bitte per E-Mail oder per Post. Dies dient zur Bestätigung der Kündigung des alten Anschlusses und zur Übernahme der Rufnummer(n) – sofern dies gewünscht ist.

Die Mitnahme Ihrer T-Online E-Mail-Adresse ist möglich.

Sie finden dazu hier eine Anleitung:
https://www.telekom.de/hilfe/festnetz-internet-tv/e-mail/e-mail-adresse-passwoerter-und-sicherheit/e-mail-erhalt?samChecked=true

Bei Fragen zur Mitnahme der T-Online E-Mail-Adresse wenden Sie sich bitte an die Deutsche Telekom.

Sie können als bisheriger Vertragsnehmer frühzeitig aus dem Vertrag entlassen werden. Es entstehen Ihnen somit keine unnötigen Kosten. Zudem erfolgt eine klare Abgrenzung der Rechnung, da die Telefongespräche erst im Nachgang abgerechnet werden.

Nein, das müssen Sie nicht. Sie entscheiden frei, ob Sie die Rufnummer(n) Ihres Vormieters übernehmen möchten oder ob Sie eine oder mehrere neue Rufnummer(n) wünschen.

Bei der Anschlussübernahme wie sie in der vorherigen Antwort beschrieben wurde, entstehen keine Kosten für die Umstellung an sich, lediglich die Bereitstellungskosten für Ihren neuen Anschluss in Höhe von einmalig 59,95 € fallen an. Zudem muss im Regelfall auch kein Techniker eingesetzt werden. Sie unterliegen bei der Bestellung übrigens keiner Bindung an den vorherigen Vertrag, sondern können individuell die für Sie passenden Anschluss-Optionen wählen. Unser Tipp: Sie können auch bei einer Anschlussübernahme die attraktiven Sparvorteile eines Neuanschlusses nutzen!

Leider ist eine Vertragsübernahme im klassischen Sinne nicht möglich. Ihr Nachmieter kann jedoch die Leistungen aus Ihrem bestehenden Vertrag übernehmen, wenn Sie dem zustimmen. Dabei gehen Sie und Ihr Nachmieter bitte so vor:

1. Ihr Nachmieter schließt einen neuen Vertrag bei uns ab. Im Webshop oder in einem unserer Shops vor Ort, die ganz in der Nähe zu finden sind, ist das schnell erledigt. Dabei besteht keine Bindung an Ihren jetzigen Vertrag. Ihr Nachmieter kann einen neuen Vertrag mit individuell für ihn passenden Anschluss-Optionen wählen.

2. Bei der Angabe seiner Daten müsste Ihr Nachmieter bitte im Webshop im Bereich „Rufnummernübernahme“ den Punkt „Übernahme eines vorhandenen Anschlusses“ aktivieren. Dann kann er dort die Kundeninformationen Ihres zu übernehmenden Vertrags ergänzen. Als Anbieter wählt Ihr Nachmieter dabei bitte „R-KOM“ aus. Die Kundennummer muss er nicht angeben. Wir freuen uns aber über diese Info, denn sie hilft uns bei der schnelleren Identifikation Ihres Vertrags.

3. Nach der Bestellung muss der Auftrag für den Anbieterwechsel von Ihnen unterschrieben werden. Sie oder Ihr Nachmieter senden uns den Auftrag dann bitte per E-Mail oder per Post. Dies dient zur Bestätigung der Kündigung Ihres bisherigen Anschlusses und zur Übernahme der Rufnummer(n) durch Ihren Nachmieter – sofern dies gewünscht ist.

Glasfaser-Ausbau

Grundsätzlich verwenden wir vorhandene Leerrohre sehr gern. Um sicherzustellen, dass das Leerrohr für den Hausanschluss geeignet ist, vereinbaren wir mit Ihnen im Rahmen der Ausbauarbeiten einen Besichtigungstermin. Der Anschluss des Leerrohrs an die Längstrasse erfolgt im Normalfall über einen Schacht an der Grundstücksgrenze.

Dieses Vorgehen entspricht unseren Planungsregeln: Der Hausanschluss wird mit Standardkabeln mit 6, 12, 24 oder 48 Fasern ausgeführt. Grundsätzlich könnten alle Fasern eines Kabels für die Kommunikation verwendet werden. Pro Wohneinheit im Gebäude wird zur Datenübertragung allerdings nur eine Faser benötigt. Die überzähligen Fasern stehen als Betriebsreserve für künftige Anforderungen zur Verfügung.

Bei einer offenen Grabung ist ein Mindestabstand von 20 Zentimetern zu Strom- und von 40 Zentimetern zu Gas- und Wasserleitungen einzuhalten. Beim Einsatz des grabenlosen Bauverfahrens beträgt der Mindestabstand 100 Zentimeter. An diese Vorgaben halten wir uns sehr genau.

Der Anschluss eines Gebäudes an das Glasfasernetz ist in offener Bauweise mit einem Graben oder in geschlossener Bauweise mit einer Spülbohrpressung möglich.

Die Spülbohrpressung kann entweder von der Grundstücksgrenze oder vom Gebäude aus durchgeführt werden.

Welche Methode angewandt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zu denen Sie sich mit dem jeweiligen Stadtwerk beziehungsweise dem Energieversorger, in Regensburg zum Beispiel ist dies die REWAG, und der ausführenden Baufirma abstimmen. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich das kostengünstigste Verfahren angewendet und Ihr Haus über den kürzesten Weg zwischen Grundstücksgrenze und Gebäude angebunden wird.

Die Arbeiten sind in der Regel innerhalb eines Tages abgeschlossen.

Erfolgt der Gebäudeanschluss durch eine Spülbohrpressung vom Hausanschlussraum aus, ist für das Kernbohrgerät ein freier Raum von 2 Metern Höhe, 2 Metern Breite und 1,5 Metern Tiefe notwendig.

Bei der Hauseinführung muss die Isolierung an der Gebäudewand durchbohrt werden. Wir legen größten Wert darauf, dass das Gebäude dabei gut geschützt wird. Deswegen dichten wir die Hauseinführung anschließend mit einer gas- und wasserdichten Spezialeinführung der Firma Hauff ab.

Ja, selbstverständlich! Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf und bestellen Sie schon jetzt Ihren Telefon-, Internet- und/oder TV-Anschluss. Sie erreichen Ihren persönlichen Ansprechpartner hier.

Ja, das können Sie! Um Sie mit dem nötigen Anschluss auszustatten, benötigen wir lediglich eine vom Gebäudeeigentümer unterzeichnete Nutzungsvereinbarung und die Bestellung eines Telefon-, Internet- oder TV-Dienstes.

Die Nutzungsvereinbarung sowie die Kontaktdaten Ihrer persönlichen Ansprechpartner finden Sie unter hier.

Das ist kein Problem. Und das Beste: Wir kündigen den bisherigen Anschluss zum nächstmöglichen Termin für Sie und stellen auch die Übernahme Ihrer Rufnummern sicher. Mehr Infos dazu finden Sie übrigens unter dem Punkt „Anschlussübernahme“.

Ja, die Anbindung ist auch in Mehrfamilienhäusern möglich. Sprechen Sie am besten gleich mit Ihrem Vermieter. Denn der Eigentümer des Gebäudes muss uns die Nutzungsvereinbarung unterschrieben zukommen lassen. Wichtig: Es muss uns mindestens eine Bestellung für einen Telefon- oder Internetanschluss vorliegen. Die Nutzungsvereinbarung sowie die Kontaktdaten Ihrer persönlichen Ansprechpartner finden Sie unter hier.

Ja, das können Sie! Setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Rufen Sie uns dazu unter Telefon 0941 6985-545 an oder senden Sie uns eine E-Mail an info@r-kom.de. Wir sind uns sicher, dass wir gemeinsam die für Sie passende Lösung finden!

Wir verpflichten uns, in Ihrem Gebäude und auf Ihrem Grundstück alles so wiederherzustellen, wie es vor Beginn der Arbeiten war. Diese Regelung ist Bestandteil der Nutzungsvereinbarung. Sollten trotz aller Umsicht Verunreinigungen oder Schäden auftreten, werden wir diese selbstverständlich beseitigen. Unter www.r-kom.de/immobilienwirtschaft können Sie offene Fragen jederzeit Ihren persönlichen Ansprechpartnern stellen.

Seit dem 01.12.2021 hat der Gesetzgeber die Verbraucherrechte umfassend gestärkt. Bei nicht vertragskonformer Leistung können Sie nach § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG das vertraglich vereinbarte Entgelt gegenüber uns mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen, d. h. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.

Voraussetzung dafür ist, dass zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Leistung eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ bei Ihrem Festnetz-Internetzugang vorliegt. Ab wann eine solche Abweichung vorliegt, hat die Bundesnetzagentur in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de

Bitte beachten Sie, dass die Beeinträchtigung der Geschwindigkeit auch durch Ihr Netzwerk verursacht werden kann. Ein Test mit zwischengeschaltetem WLAN lässt gerade bei hohen Bandbreiten kaum einen Rückschluss auf die verfügbare Bandbreite am Modem oder Router zu. Bei der Messung muss der Computer, das Notebook oder ein sonstiges Gerät daher zwingend direkt am Endgerät der R-KOM (Glasfaser-Modem, FRITZ!Box) angeschlossen sein.

Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung liegt vor, wenn

• nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
• die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder
• an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird.

Nach Abschluss der Messkampagne erhalten Sie ein Messprotokoll. In diesem ist ersichtlich, ob eine Minderleistung gegeben ist. Dabei ist es ausreichend, wenn eine Abweichung bereits bei einer der drei oben genannten Geschwindigkeiten im Up- oder Download vorliegt.

Für einen rechtssicheren Nachweis muss eine Messung wie folgt durchgeführt werden:

• Die Messungen müssen mit einer LAN-Verbindung vorgenommen werden – Sie müssen also einen Laptop oder PC mit einem Kabel an Ihrem Router verbinden.
• Bitte führen Sie 30 Messungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Start der Messkampagne durch.
• Die Messungen müssen über die im Rahmen der Breitbandmessung bereitgestellte installierbare Version durchgeführt werden.
• Bitte messen Sie an 3 unterschiedlichen Kalendertagen, wobei zwischen den einzelnen Messtagen jeweils ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Kalendertag liegen    muss.
• Die Messungen müssen sich im gleichen Umfang auf die 3 Tage verteilen. Bitte führen Sie daher an jedem Kalendertag 10 Messungen durch.
• Bei allen Messungen eines Messtages müssen grundsätzlich mindestens 5 Minuten Abstand eingehalten werden. Zwischen der fünften und sechsten Messung eines        Messtages muss ein größerer Abstand von mindestens drei Stunden eingehalten werden.

R-KOM erhält von verschiedenen externen Quellen Nachrichten über Geräte in unserem IP-Adressbereich zu verschiedenen, teilweise sicherheitsrelevanten Ereignissen. Die Meldungen enthalten jeweils die Daten des betroffenen Anschlusses und (soweit vorliegend) weitere Informationen. Die eintreffenden Nachrichten werden automatisiert den Anschlüssen zugeordnet, um anschließend die betroffenen Kunden zu informieren.

Sollten Sie eine dieser Meldungen erhalten haben, lesen Sie die Meldung aufmerksam durch. Überprüfen Sie anschließend die Geräte (Computer, Laptop, Tablet, Handy, NAS, IPTV, ...) mit Internetanbindung an Ihrem Anschluss. Je nach beschriebenem Fehler sind hier verschiedene Aktionen sinnvoll. Diese können etwa sein:
  • Rechner und Mobilgeräte auf Viren prüfen
  • Konfiguration des Routers prüfen und ggf. Software aktualisieren
  • Nicht mehr benötigte Freigaben auf interne Dienste abschalten oder einschränken

Benötigen Sie weitere Unterstützung bei der Fehlersuche oder haben Sie weitere Fragen, finden Sie in der Meldung Kontaktinformationen direkt zur Quelle der Nachricht. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Sicherheitswarnung tatsächlich von R-KOM stammt, können wir dies gerne für Sie überprüfen. Teilen Sie uns dazu die Vorgangsnummer aus dem Betreff der E-mail im Format [RKOM#xxxxxxxx-xxxxx] mit. Damit können wir feststellen, ob die Meldung von uns an Sie verschickt wurde.

Die Kündigung via Kündigungsbutton wird dann sofort wirksam, wenn wir Sie als Kunde und Ihren Vertrag eindeutig identifizieren können und die vertraglich vereinbarten Fristen eingehalten wurden. Sollte das nicht der Fall sein, kommen wir unverzüglich auf Sie zu und klären Ihren Kündigungswunsch ab.

Verträge sind auf unbestimmte Zeit, ggf. mit einer im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, geschlossen. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem Tag der betriebsfertigen Bereitstellung der vereinbarten Leistung. Der Vertrag mit Endnutzern kann vom Endnutzer oder R-KOM nach Ablauf der Mindestlaufzeit ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Bei anderen Kunden (nicht Endnutzern), verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten von einem Vertragspartner gekündigt wird.

Gleiches gilt, sofern der Leistungsgegenstand keine Telekommunikationsdienstleistung oder Angebotspaket gem. § 66 TKG beinhaltet und der Leistungsgegenstand nicht gegenüber Verbrauchern erbracht wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Weitere Informationen können Sie unseren AGB entnehmen.

Über den Kündigungsbutton können alle Privatkundenverträge gekündigt werden, die im Rahmen unseres Webshops buchbar sind.

Verträge können vom Anschlussinhaber bzw. Vertragspartner sowie von der R-KOM GmbH gekündigt werden.

Ihre Vertragsnummer finden Sie auf jedem offiziellen Dokument oder Schreiben der R-KOM, beispielsweise auf der Rechnung oder Auftragsbestätigung.

Im Kontext von Highspeed Internet stolpert man zwangsläufig über diese beiden Abkürzungen. Die beiden Anschlussvarianten unterscheiden sich folgendermaßen:

FTTH

Die Anschlussvariante FTTH bezeichnet eine Bauweise, bei der die Glasfaser direkt bis in die Wohnung verlegt wird. Hinter der Abkürzung FTTH steckt genau diese Bedeutung: Fibre To The Home. Dies ist der schnellste Weg der Datenübertragung und ermöglicht Geschwindigkeiten im Download von bis zu 1 Gbit/s. Jedem Haushalt steht auch in Spitzenzeiten die volle Bandbreite zur Verfügung.

FTTB

Im Gegensatz zur FTTH Bauweise erfolgt bei FTTB die Verlegung der Glasfaser nur bis zum Gebäude: Fibre To The Building. Die Glasfaser endet meist im Keller an einem Übergabepunkt, an dem die Glasfaser ins herkömmliche Kupfernetz überführt wird. Die sprichwörtliche letzte Meile bis in die Wohnung wird über Kupferkabel zurückgelegt. FTTB ermöglicht Geschwindigkeiten von bis zu 500 Mbit/s im Download. Je weniger Wohneinheiten sich im Gebäude befinden, desto stabiler kommen hohe Bandbreiten im Haushalt an.

Sie können über den R-KOM Hotspot alle Internet-Dienste nutzen: Surfen Sie über Ihren Browser im Internet, rufen Sie Ihre E-Mails ab, hören Sie Musik und nutzen Sie Instant-Messaging-Dienste.

Unser Tipp: R-KOM Kunden, die für Ihre E-Mail-Kommunikation eine @r-kom.net-Adresse nutzen, bieten wir unseren Premiumzugang an: Damit surfen sie mit voller Geschwindigkeit und ohne Zeitbegrenzung!

Sie können selbstverständlich alle WLAN-fähigen Geräte einsetzen. Wir empfehlen Ihnen allerdings die Nutzung von Endgeräten mit der aktuellsten Softwareversion des jeweiligen Endgerätes.

R-KOM Kunden, die für Ihre E-Mail-Kommunikation eine @r-kom.net-Adresse nutzen, bieten wir unseren Premiumzugang an: Damit surfen sie mit voller Geschwindigkeit und ohne Zeitbegrenzung!

Der Service steht jedem Nutzer fünf Stunden am Tag kostenlos zur Verfügung. Diese fünf Stunden können über den Tag verteilt genutzt werden. Es gibt die Möglichkeit, den Service 24 Stunden am Tag kostenlos zur Verfügung zu stellen – beispielsweise in Arztpraxen.

Der R-KOM Hotspot stellt den Dienst über eine offene WLAN-Zugangsstruktur zur Verfügung. Daher können wir nicht ausschließen, dass andere Endkunden Ihren Datenverkehr mitlesen können. Wir empfehlen Ihnen daher, keine persönlichen Informationen über den Anschluss zu übertragen und zusätzlich sichere Verbindungen (Verschlüsselungen) zu nutzen.

In unserer Beschreibung finden Sie alle Hinweise zu den Anschlüssen und Leuchten. Welche Box Sie verwenden, steht auf Ihrer Vertragsbestätigung. Sie können aber auch gern bei unserem Kundenservice unter Telefon 0941 6985-545 anrufen, um diese Auskunft zu erhalten.

Ja, Sie erhalten für die Vertragslaufzeit immer eine kostenfreie FRITZ!Box als WLAN-Router:

  • Basis WLAN-Router: zum Beispiel FRITZ!Box 7530 AX (immer gratis)
  • Premium WLAN-Router: zum Beispiel FRITZ!Box 7590 AX bzw. 7583 (gratis ab 250 Mbit/s, darunter gegen eine geringe Gebühr von 5,00 €/Monat mietbar)

Unsere Anleitung zur Netzwerkkonfiguration wird Ihnen sicherlich weiterhelfen, Ihre Einstellungen anzupassen. Bitte befolgen Sie Schritt für Schritt die Anleitung. Sollten Sie Ihr Problem auf diesem Wege nicht lösen können, melden Sie sich bitte bei unserem technischen Service unter Telefon 0941 6985-540. Wir helfen Ihnen sehr gern weiter! Klicken Sie bitte hier, um zu den Anleitungen zu gelangen.

VDSL ist die Vorstufe zu einem unserer Glasfaseranschlüsse. Bei VDSL werden die Kabelverzweiger an das Glasfasernetz angeschlossen, von dort geht es mit Kupferleitungen ins Haus. Bei unseren Glasfaseranschlüssen werden die Gebäude direkt an das Glasfasernetz angeschlossen. Die Bandbreiten bei Glasfaser-Internet sind daher bedeutend größer als bei VDSL.

Das Glasfaser-Netz ist mehr als nur eine neue Technologie zur Datenübertragung oder ein weiteres Telekommunikationsangebot. Mit der großflächigen Erschließung der Haushalte und Gewerbeflächen der Region steht den Bürgern und Unternehmen die Vielfalt der heutigen und der zukünftigen Telekommunikations- und Multimediaanwendungen zur Verfügung. Weil die Leistungsgrenze der Kupferkabel bei der DSL-Technologie bald erreicht ist und der Bedarf an Bandbreite weiter rasant steigt, sind Investitionen in Glasfasernetze unverzichtbar. Ohne den Glasfaser-Ausbau werden Einschränkungen, wie sie heute in schlecht versorgten, ländlichen Gebieten zu beobachten sind, auch auf Städte und Ballungsräume übergreifen. Der zunehmende Bedarf und die damit steigenden Anforderungen an die Netze zwingen uns jetzt zum Handeln.

Betrachtet man die bisherige technologische Entwicklung und den damit verbundenen wachsenden Bedarf an schnellen Internetverbindungen, der von analogen Modems über ISDN bis zu den DSL-Verfahren führte, macht ein Blick in die Zukunft einem schnell klar: Es ist absehbar, dass zukünftig Bandbreiten von mehr als 1 Gbit/s für Business-Anwendungen und auch im Privatbereich gefragt sein werden. Die Leistungsfähigkeit der verfügbaren DSL-Verfahren und das Kupferkabel als Medium lassen jedoch keine weitere Steigerung von Bandbreiten und Übertragungsgeschwindigkeit zu. Nur der Aufbau von flächendeckenden Glasfasernetzen kann dieses Problem lösen. Damit diese Netze trotz der notwendigen Tiefbauarbeiten in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen, muss ein kontinuierlicher Ausbau stattfinden. Deshalb erschließen wir jährlich über 5.000 Einheiten in mehr als 500 Gebäuden!

R-KOM bietet Ihnen den Komfort, Internet mit Doppelflat, Fernsehen – und zwar Kabelfernsehen und IPTV – sowie Telefon über einen einzigen Anschluss zu nutzen. Das ist eine Technik, die nahezu keine Grenzen kennt und Ihr Zuhause schon heute fit für die Zukunft macht: Kommunikation in Lichtgeschwindigkeit!

Ein Glasfaseranschluss ist eine lohnende Investition in die Zukunft Ihres Hauses. Beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien wird die Qualität der digitalen Anbindung immer mehr zum Entscheidungskriterium. Mit einem Glasfaseranschluss steigern Sie den künftigen Wert Ihrer Immobilie und verbessern langfristig ihre Vermarktungschancen. Ihre Vorteile im Überblick:

• Wertsteigerung Ihrer Immobilie ohne eigene Investition

• Absolut zukunftssicher

• Keine Abnahmeverpflichtung: Sie binden sich mit einem Glasfaseranschluss vertraglich nicht an R-KOM.

• Keine Änderung der Hausverkabelung

• Keine Störung vorhandener Verbindungen (Telefon, Internet, Fernsehen)

• Persönliche Ansprechpartner bei einem regionalen Unternehmen

R-KOM bietet einen wichtigen Vorteil für die ostbayerischen Wirtschafts- und Technologiestandorte. Unsere leistungsstarken Anschlüsse sind im Raum Ostbayern mit bis zu 1.000 Mbit/s verfügbar.
Prüfen Sie hier die Verfügbarkeit unserer rasanten Internet-/Telefonprodukte für Ihren Standort oder informieren Sie sich über aktuelle Ausbau-Projekte

Glasfaseranschlüsse werten Gebäude und Grundstücke auf. Damit gewinnt auch die Kommune als Wohn-, Arbeits- und Investitionsstandort an Wert. Neuerschließungen können kostengünstig realisiert werden, wenn das Glasfaserkabel im Zuge der Ausstattung mit zukunftssicherer Infrastruktur gleich mitverlegt werden kann. Das steigert die Vermarktungschancen auf dem immer stärker umkämpften Grundstücksmarkt. Dank der Breitbandförderung der Kommunen wurden bereits zahlreiche Gebiete mit Leitungen der R-KOM ausgestattet. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über den aktuellen Stand des Ausbaus.

Rechnung

Mit der Beauftragung der technischen Freischaltung von Offline-Diensten gestatten Sie uns schriftlich, die für die Rechnungsstellung dieser Dienste notwendigen Daten an die Clearingstelle* weiterzugeben. Dabei handelt es sich um Kundendaten, Rechnungsadresse, Rufnummern, Angaben zur Datenspeicherung und zum Einzelverbindungsnachweis. Wir leiten die Gespräche unentgeltlich durch, generieren dabei aber keine Verbindungsdaten und geben keine solchen Daten weiter. Die Verbindungsdaten werden vom Diensteanbieter generiert, mit dem Sie als Kunde durch die Nutzung des Dienstes einen Vertrag geschlossen haben. Die Clearingstelle* vergleicht diese Daten mit Verbindungsdaten von beteiligten Verbindungsnetzbetreibern, die gegebenenfalls Durchleitungsentgelte bekommen, rechnet gegenüber Ihnen als Endkunden ab und verteilt die Entgelte auf die beteiligen Leistungserbringer.

*Die Clearingstelle ist eine Einrichtung, die zwischen verschiedenen Parteien vermittelt. Clearingstelle für Sonderrufnummern im Offline-Billing ist für Anschlüsse im Netz der R-KOM die G-FIT GmbH, Regensburg.

Nein, wir können Ihnen versichern, dass dies definitiv kein Betrugsversuch ist. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch – BGB – ist eine Abrechnung bis zu drei Jahre im Nachhinein möglich. Bei geringsten Beträgen ist es zudem üblich, größere Zeiträume zusammenzufassen. Zum Teil verzichten Diensteanbieter und Clearingstelle* sogar ganz auf die Abrechnung, wenn Erstellung und Versand der Rechnung in solchen Fällen nicht kostendeckend sind. Die vertraglich vereinbarte monatliche Abrechnung der R-KOM greift hier nicht. Das liegt daran, dass Sie durch Nutzung von Diensten wie beispielsweise 0900-Nummern einen Vertrag mit dem jeweiligen Diensteanbieter schließen, der dann in einem Offline-Billing genannten Verfahren über uns mit Ihnen abrechnet. Die Bedingungen des Vertrags mit diesem Diensteanbieter ergeben sich aus dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Beanstandungen einzelner Abrechnungspositionen sind deshalb auch direkt an den Diensteanbieter zu richten. Die zuständige Clearingstelle* ist verpflichtet, die entsprechenden Kontaktdaten des Anbieters auf der Rechnung anzuführen.

*Die Clearingstelle ist eine Einrichtung, die zwischen verschiedenen Parteien vermittelt. Clearingstelle für Sonderrufnummern im Offline-Billing ist für Anschlüsse im Netz der R-KOM die G-FIT GmbH, Regensburg.

Ja, Sie finden die angerufenen Sonderrufnummern im Einzelverbindungsnachweis, kurz EVN, den die Clearingstelle* bereitstellt. Der EVN ist eine detaillierte Aufschlüsselung der Rechnung, auf die Sie als Kunde einen Anspruch haben. Für jede Verbindung enthält der EVN mindestens die folgenden Daten:

  • Rufnummer des Anrufers
  • Rufnummer des Angerufenen beziehungsweise des Diensteanbieters
  • Datum und Uhrzeit des Anrufs
  • Dauer des Anrufs
  • den Dienst
  • den Preis
  • gegebenenfalls auch die Tarifzone

Im Einzelverbindungsnachweis der R-KOM hingegen tauchen diese Gespräche zu Diensteanbietern im Rahmen der Rechnungsstellung, also im sogenannten Offline-Billing, nicht auf.

​*Die Clearingstelle ist eine Einrichtung, die zwischen verschiedenen Parteien vermittelt. Clearingstelle für Sonderrufnummern im Offline-Billing ist für Anschlüsse im Netz der R-KOM die G-FIT GmbH, Regensburg.

Nein, denn es ist rechtlich nicht zulässig, den gesamten Rechnungsbetrag einzubehalten, wenn sich Ihre Reklamation nur auf einen Punkt der Rechnung bezieht.

Nein, § 67 Abs. 5 S. 2 TKG sieht keine Mitwirkungspflicht des Endnutzers vor. Der Endnutzer muss keine Abnahme o.ä. erklären.
Der Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste muss nachweisen, dass er seine Leistung technisch fehlerfrei erbracht hat. Wie er diesen Beweis führt ist ihm überlassen (z.B. durchmessen der Leitung).

Rechnungen und Zonenübersichten stehen im Kundenportal im PDF-Format für Sie bereit. Sie benötigen lediglich den kostenlosen Acrobat Reader, um diese Dateien zu öffnen.

Rücklastgebühren sind Bearbeitungs- und Verzugskosten, die durch die Rücklast einer Lastschrift entstehen. Ein Grund dafür kann zum Beispiel sein, dass eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst werden kann, weil das Konto über kein ausreichendes Guthaben verfügt. Aufgrund dessen fallen Gebühren an, die Ihnen als Kontoinhaber von der bearbeitenden Bank berechnet werden. Sie sind daher gesetzlich verpflichtet, der R-KOM diese Kosten zu erstatten. Mehr Infos: §§ 280 I, II, 286 II 4 BGB

Immobilien

Nein, das sind Sie nicht. Als Eigentümer entscheiden Sie – oder ein von Ihnen beauftragter Verwalter – allein, ob Sie den Anschluss Ihrer Immobilie an das Netz der R-KOM wünschen.

Ja, das dürfen Sie. Sehr gerne beraten wir Sie in einem individuellen Gespräch über Ihre Möglichkeiten. Rufen Sie uns unter Telefon 0941 6985-545 an oder besuchen Sie uns in einem unserer Shops in Ihrer Nähe.

Ja, und deswegen ist es sinnvoll und empfehlenswert, die günstige Gelegenheit der aktuellen Ausbauarbeiten zu nutzen und die eigene Immobilie gleich an das zukunftsweisende Glasfasernetz anschließen zu lassen. Sollten Sie sich erst nach den Sanierungsarbeiten für einen Anschluss entscheiden, sind eventuell erneut Tiefbauarbeiten nötig. Dann könnte der Anschluss nicht mehr kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Lassen Sie sich diese einmalige Chance also besser nicht entgehen!

Nichts. Die Glasfasertechnik der R-KOM wird nur im Hausanschlussraum installiert. Wenn Bewohner von der Glasfasertechnik profitieren wollen, kann dafür die vorhandene Hausverkabelung genutzt werden.

Wenn das Mehrfamilienhaus innerhalb eines unserer festgelegten Ausbaugebiete liegt und der Anschluss des Gebäudes im Zuge der allgemeinen Ausbaumaßnahme erfolgt, kostet Sie der Anschluss wirklich nichts!
Wenn das Mehrfamilienhaus im Rahmen einer Einzelmaßnahme erschlossen wird oder erst nachträglich innerhalb eines Ausbaugebiets erschlossen wird, weil beispielsweise zum Zeitpunkt des Ausbaus noch keine Gestattung vorlag, berechnen wir lediglich einen anteiligen Baukostenzuschuss.
 

Keine Sorge, wir werden Sie rechtzeitig darauf ansprechen: Alle Gebäudeeigentümer in einem geplanten Ausbaugebiet werden von uns rechtzeitig über den Ausbau informiert und um die Gestattung des Gebäudeanschlusses per Nutzungsvereinbarung gebeten. Sobald Sie uns diese zugesendet haben, sind Sie also auf der sicheren Seite!

Nein, das geschieht nicht automatisch. Bislang haben Sie als Immobilienbesitzer ja lediglich gestattet, dass der Anschluss gelegt wird. Aufgrund dessen sind weder Sie noch Ihre Mieter beziehungsweise Bewohner verpflichtet, Produkte oder Dienstleistungen der R-KOM in Anspruch zu nehmen. Doch selbstverständlich beraten wir Sie und Ihre Mieter sehr gern über alle Möglichkeiten, die sich Ihnen mit dem Anschluss an unser Netz eröffnen. Sie erreichen uns unter Telefon 0941 6985-545 oder in einem unserer Shops ganz in Ihrer Nähe.

Sobald der Ausbau in einem Gebiet abgeschlossen ist, wird R-KOM auf Sie und Ihre Mieter zukommen. Freuen Sie sich auf exklusiv für die Glasfaser-Infrastruktur gestaltete Produkte und Angebote.

Mit dem Nutzungsvertrag erteilen Sie uns lediglich die Erlaubnis, auf Ihrem Grundstück sowie in und an Ihren Gebäuden den Zugang zum Glasfasernetz einzurichten – mehr nicht.

Tarife und Produkte

Internet

Seit dem 01.12.2021 hat der Gesetzgeber die Verbraucherrechte umfassend gestärkt. Bei nicht vertragskonformer Leistung können Sie nach § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG das vertraglich vereinbarte Entgelt gegenüber uns mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen, d. h. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.

Voraussetzung dafür ist, dass zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Leistung eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ bei Ihrem Festnetz-Internetzugang vorliegt. Ab wann eine solche Abweichung vorliegt, hat die Bundesnetzagentur in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de

Bitte beachten Sie, dass die Beeinträchtigung der Geschwindigkeit auch durch Ihr Netzwerk verursacht werden kann. Ein Test mit zwischengeschaltetem WLAN lässt gerade bei hohen Bandbreiten kaum einen Rückschluss auf die verfügbare Bandbreite am Modem oder Router zu. Bei der Messung muss der Computer, das Notebook oder ein sonstiges Gerät daher zwingend direkt am Endgerät der R-KOM (Glasfaser-Modem, FRITZ!Box) angeschlossen sein.

Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung liegt vor, wenn

• nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
• die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder
• an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird.

Nach Abschluss der Messkampagne erhalten Sie ein Messprotokoll. In diesem ist ersichtlich, ob eine Minderleistung gegeben ist. Dabei ist es ausreichend, wenn eine Abweichung bereits bei einer der drei oben genannten Geschwindigkeiten im Up- oder Download vorliegt.

Für einen rechtssicheren Nachweis muss eine Messung wie folgt durchgeführt werden:

• Die Messungen müssen mit einer LAN-Verbindung vorgenommen werden – Sie müssen also einen Laptop oder PC mit einem Kabel an Ihrem Router verbinden.
• Bitte führen Sie 30 Messungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Start der Messkampagne durch.
• Die Messungen müssen über die im Rahmen der Breitbandmessung bereitgestellte installierbare Version durchgeführt werden.
• Bitte messen Sie an 3 unterschiedlichen Kalendertagen, wobei zwischen den einzelnen Messtagen jeweils ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Kalendertag liegen    muss.
• Die Messungen müssen sich im gleichen Umfang auf die 3 Tage verteilen. Bitte führen Sie daher an jedem Kalendertag 10 Messungen durch.
• Bei allen Messungen eines Messtages müssen grundsätzlich mindestens 5 Minuten Abstand eingehalten werden. Zwischen der fünften und sechsten Messung eines        Messtages muss ein größerer Abstand von mindestens drei Stunden eingehalten werden.

R-KOM erhält von verschiedenen externen Quellen Nachrichten über Geräte in unserem IP-Adressbereich zu verschiedenen, teilweise sicherheitsrelevanten Ereignissen. Die Meldungen enthalten jeweils die Daten des betroffenen Anschlusses und (soweit vorliegend) weitere Informationen. Die eintreffenden Nachrichten werden automatisiert den Anschlüssen zugeordnet, um anschließend die betroffenen Kunden zu informieren.

Sollten Sie eine dieser Meldungen erhalten haben, lesen Sie die Meldung aufmerksam durch. Überprüfen Sie anschließend die Geräte (Computer, Laptop, Tablet, Handy, NAS, IPTV, ...) mit Internetanbindung an Ihrem Anschluss. Je nach beschriebenem Fehler sind hier verschiedene Aktionen sinnvoll. Diese können etwa sein:
  • Rechner und Mobilgeräte auf Viren prüfen
  • Konfiguration des Routers prüfen und ggf. Software aktualisieren
  • Nicht mehr benötigte Freigaben auf interne Dienste abschalten oder einschränken

Benötigen Sie weitere Unterstützung bei der Fehlersuche oder haben Sie weitere Fragen, finden Sie in der Meldung Kontaktinformationen direkt zur Quelle der Nachricht. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Sicherheitswarnung tatsächlich von R-KOM stammt, können wir dies gerne für Sie überprüfen. Teilen Sie uns dazu die Vorgangsnummer aus dem Betreff der E-mail im Format [RKOM#xxxxxxxx-xxxxx] mit. Damit können wir feststellen, ob die Meldung von uns an Sie verschickt wurde.

Im Kontext von Highspeed Internet stolpert man zwangsläufig über diese beiden Abkürzungen. Die beiden Anschlussvarianten unterscheiden sich folgendermaßen:

FTTH

Die Anschlussvariante FTTH bezeichnet eine Bauweise, bei der die Glasfaser direkt bis in die Wohnung verlegt wird. Hinter der Abkürzung FTTH steckt genau diese Bedeutung: Fibre To The Home. Dies ist der schnellste Weg der Datenübertragung und ermöglicht Geschwindigkeiten im Download von bis zu 1 Gbit/s. Jedem Haushalt steht auch in Spitzenzeiten die volle Bandbreite zur Verfügung.

FTTB

Im Gegensatz zur FTTH Bauweise erfolgt bei FTTB die Verlegung der Glasfaser nur bis zum Gebäude: Fibre To The Building. Die Glasfaser endet meist im Keller an einem Übergabepunkt, an dem die Glasfaser ins herkömmliche Kupfernetz überführt wird. Die sprichwörtliche letzte Meile bis in die Wohnung wird über Kupferkabel zurückgelegt. FTTB ermöglicht Geschwindigkeiten von bis zu 500 Mbit/s im Download. Je weniger Wohneinheiten sich im Gebäude befinden, desto stabiler kommen hohe Bandbreiten im Haushalt an.

Sie können über den R-KOM Hotspot alle Internet-Dienste nutzen: Surfen Sie über Ihren Browser im Internet, rufen Sie Ihre E-Mails ab, hören Sie Musik und nutzen Sie Instant-Messaging-Dienste.

Unser Tipp: R-KOM Kunden, die für Ihre E-Mail-Kommunikation eine @r-kom.net-Adresse nutzen, bieten wir unseren Premiumzugang an: Damit surfen sie mit voller Geschwindigkeit und ohne Zeitbegrenzung!

Sie können selbstverständlich alle WLAN-fähigen Geräte einsetzen. Wir empfehlen Ihnen allerdings die Nutzung von Endgeräten mit der aktuellsten Softwareversion des jeweiligen Endgerätes.

R-KOM Kunden, die für Ihre E-Mail-Kommunikation eine @r-kom.net-Adresse nutzen, bieten wir unseren Premiumzugang an: Damit surfen sie mit voller Geschwindigkeit und ohne Zeitbegrenzung!

Der Service steht jedem Nutzer fünf Stunden am Tag kostenlos zur Verfügung. Diese fünf Stunden können über den Tag verteilt genutzt werden. Es gibt die Möglichkeit, den Service 24 Stunden am Tag kostenlos zur Verfügung zu stellen – beispielsweise in Arztpraxen.

Der R-KOM Hotspot stellt den Dienst über eine offene WLAN-Zugangsstruktur zur Verfügung. Daher können wir nicht ausschließen, dass andere Endkunden Ihren Datenverkehr mitlesen können. Wir empfehlen Ihnen daher, keine persönlichen Informationen über den Anschluss zu übertragen und zusätzlich sichere Verbindungen (Verschlüsselungen) zu nutzen.

In unserer Beschreibung finden Sie alle Hinweise zu den Anschlüssen und Leuchten. Welche Box Sie verwenden, steht auf Ihrer Vertragsbestätigung. Sie können aber auch gern bei unserem Kundenservice unter Telefon 0941 6985-545 anrufen, um diese Auskunft zu erhalten.

Ja, Sie erhalten für die Vertragslaufzeit immer eine kostenfreie FRITZ!Box als WLAN-Router:

  • Basis WLAN-Router: zum Beispiel FRITZ!Box 7530 AX (immer gratis)
  • Premium WLAN-Router: zum Beispiel FRITZ!Box 7590 AX bzw. 7583 (gratis ab 250 Mbit/s, darunter gegen eine geringe Gebühr von 5,00 €/Monat mietbar)

Unsere Anleitung zur Netzwerkkonfiguration wird Ihnen sicherlich weiterhelfen, Ihre Einstellungen anzupassen. Bitte befolgen Sie Schritt für Schritt die Anleitung. Sollten Sie Ihr Problem auf diesem Wege nicht lösen können, melden Sie sich bitte bei unserem technischen Service unter Telefon 0941 6985-540. Wir helfen Ihnen sehr gern weiter! Klicken Sie bitte hier, um zu den Anleitungen zu gelangen.

VDSL ist die Vorstufe zu einem unserer Glasfaseranschlüsse. Bei VDSL werden die Kabelverzweiger an das Glasfasernetz angeschlossen, von dort geht es mit Kupferleitungen ins Haus. Bei unseren Glasfaseranschlüssen werden die Gebäude direkt an das Glasfasernetz angeschlossen. Die Bandbreiten bei Glasfaser-Internet sind daher bedeutend größer als bei VDSL.

Ja, Sie erhalten einen Highspeed-Internetzugang zusammen mit der Möglichkeit eines Telefonanschlusses mit Doppel-Flatrate sowie der Möglichkeit, Fernsehen via Kabelanschluss oder IPTV zu empfangen. Informieren Sie sich gern in unserem Webshop über diese Leistungen, wo Sie auch Ihre Bestellung aufgeben können.

Ja, als unser Kunde haben Sie die Freiheit, einen Router Ihrer Wahl einzusetzen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Sie in diesem Fall bei möglicherweise auftauchenden Fragen oder Problemen weniger unterstützen können.

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen daher, unsere WLAN-Router einzusetzen. Diese sind bereits von uns entsprechend konfiguriert, sodass Sie im Handumdrehen lossurfen können. Nur so können wir Ihnen den vollen Support durch unseren technischen Kundenservice gewährleisten sowie ein optimiertes Kundenerlebnis bieten.

Mehr Infos: Hinweise zum Routerwahlrecht

Ja, das ist grundsätzlich möglich. In unserer FRITZ!Box muss dafür aber die Router-Funktion abgeschaltet werden. Sie erhalten von uns für die Vertragslaufzeit immer eine kostenfreie FRITZ!Box als WLAN-Router:

  • Basis WLAN-Router: zum Beispiel FRITZ!Box 7530 (immer gratis)
  • Premium WLAN-Router: zum Beispiel FRITZ!Box 7590 AX bzw. 7583 (gratis ab 250 Mbit/s, darunter gegen eine geringe Gebühr von 5,00 €/Monat mietbar)

Tipp: Wenn Sie eine dieser FRITZ!Boxen verwenden, benötigen Sie keinen zusätzlichen WLAN-Router!

Diese Online-Tests sind häufig noch nicht für die Anschlussart Glasfaser und die entsprechenden Geschwindigkeiten beziehungsweise Bandbreiten ausgelegt. Üblicherweise orientieren sie sich an normalen VDSL-Anschlüssen zwischen 25 oder 50 Mbit/s. Außerdem kann durch den DSL-Geschwindigkeitstest Ihre Bandbreite niemals fehlerfrei bestimmt werden. Es gibt viele Faktoren wie beispielsweise Sicherheitssoftware auf dem Rechner, WLAN-Router, gleichzeitiger Besuch von Internetseiten oder die Serverauslastung, von denen die Testergebnisse beeinflusst werden können. Deshalb kann man den Speedtest-Ergebnissen leider nur begrenzt Glauben schenken. Wir haben für Sie einen speziellen Speedtest eingerichtet: Probieren Sie ihn aus!

Ping verwendet ICMP (Internet Control Message Protocol), um zu überprüfen, ob ein entferntes Gerät im Internet erreichbar ist. Dabei wird eine Anfrage an die IP-Adresse des entfernten Geräts geschickt. Ist das Gerät erreichbar und antwortet auf ICMP, schickt es ein Antwortpaket zurück an den Absender.

Neben der Erreichbarkeit eines Geräts lässt sich so auch die Zeitspanne der Kommunikation von Ihrem Anschluss zu dem entfernten Gerät und wieder zurück zu Ihnen messen. Die benötigte Zeit lässt u. a. Rückschlüsse auf die Entfernung zum Ziel ziehen. Einige Geräte blockieren ICMP Meldungen und Antworten nicht auf Anfragen.

Fernsehen allgemein

Ja, das können Sie. Beim Kabelanschluss oder beim IPTV-Anschluss sind öffentlich-rechtliche und private HD-Sender bereits enthalten. Außerdem können Sie attraktive Pakete mit zusätzlichen HD TV-Angeboten hinzubuchen: www.r-kom.de/fernsehen

Ja, das müssen Sie. In Deutschland gibt es dazu eine gesetzliche Gebührenpflicht. Bitte erkundigen Sie sich unter www.rundfunkbeitrag.de​​​​

Ja, selbstverständlich. R-KOM bietet Ihnen standardmäßig den Kabelanschluss oder IPTV inklusive HD-TV Sendern an. Damit erhalten Sie Zugriff auf viele frei empfangbare Fernsehprogramme. Zusätzlich gibt es attraktive zubuchbare Fremdsprachen-Angebote. Natürlich erhalten Sie bei uns auch die privaten Sender in exzellenter HD-Qualität. Beispielsweise RTL HD oder ProSieben HD. Buchen Sie hierfür einfach unser BasisHD-Paket im KabelTV hinzu - bei IPTV bereits inklusive! Sie werden begeistert sein!

Alle Informationen hierzu finden Sie unter www.r-kom.de/fernsehen.

R-KOM betreibt seit Ende 2008 in Regensburg, Deggendorf und Straubing eigene sogenannte Kopfstationen für Kabelfernsehen. Dort werden die TV- und Radiosignale mit Antennenanlagen von Satellitenplattformen wie zum Beispiel Astra oder Eutelsat Eurobird übernommen. Die Signale werden für das Kabelnetz aufbereitet beziehungsweise kombiniert und in das Glasfasernetz eingespeist. Im Falle des IPTV beziehen wir die Signale unseres Kooperationspartners Ocilion.

KabelTV

Bitte schalten Sie einen Sender des gewählten Programmpakets ein und lassen Sie den Sender mindestens 30 Minuten angeschaltet. Wichtig: Bitte wählen Sie dabei keinen öffentlich-rechtlichen Sender. Schalten Sie bitte auch bei schwarzem Bildschirm nicht um!
Die Entschlüsselung erfolgt auf diesem Wege automatisch. Funktioniert dies wider Erwarten nicht, melden Sie diese Störung bitte telefonisch unter Telefon 0941 6985-540. Vielen Dank!​​​​​​

Die automatische Softwareaktualisierung kann in Einzelfällen bis zu etwa 1,5 Stunden dauern.

Verschlüsselte Pay TV-Sender sind Fernsehsender, die Sie auf der Basis eines aufpreispflichtigen Zusatzvertrags entschlüsseln und erst dann anschauen können.

Leider nein, da Sky nur noch den eigenen Digital-Receiver akzeptiert.

Ja, wir speisen alle von Sky für die Verbreitung in Kabelnetzen freigegebenen Sender so schnell wie technisch möglich ein. Die aktuell eingespeisten Sender entnehmen Sie bitte dem Kanalbelegungsplan, den Sie im Downloadbereich unserer Homepage finden.
Bei Unklarheiten erreichen Sie unseren Kundenservice unter Telefon 0941 6985-545.

R-KOM bietet preisgünstige DVB-C-Receiver und CI+ Module mit CONAX-Entschlüsselungssystem an. Sie können beides selbstverständlich auch im Fachhandel beziehen. Achten Sie bitte darauf, dass die Receiver beziehungsweise Module für M7/KabelKiosk zertifiziert sind.

Natürlich haben wir auch hier eine Lösung für Sie! Unsere Partnerfirmen unterstützen Sie mit professionellem Service. Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an. Eine Auswahl unserer Partner finden Sie hier.​​​​​​

R-KOM sendet seit dem 1. Januar 2019 nur noch digitale Signale.

Bitte lesen Sie hierzu in der Gebrauchsanleitung des Digital-Receivers nach. Eine generelle Anleitung können wir Ihnen dazu leider nicht geben, weil die Geräte unterschiedlich funktionieren. Achten Sie bitte immer darauf, dass Sie eine komplette Suche durchführen.

Stecken Sie einfach das Antennenkabel an den Receiver. Dann verbinden Sie den Receiver über ein HDMI- oder bei älteren Geräten über ein Scart-Kabel mit dem Fernseher. Sollten Sie noch genauere Informationen benötigen, finden Sie die Beschreibung der notwendigen Schritte in der Gebrauchsanweisung Ihres Receivers.

Senden Sie Ihre SmartCard bitte direkt an uns zurück:

R-KOM GmbH
Kundenbetreuung
Kastenmaierstr. 1
93055 Regensburg

Fragen Sie im Zweifelsfall bitte bei unserem Kundenservice nach unter Telefon 0941 6985-545.

Ja, selbstverständlich! Wir speisen alle von Sky für die Verbreitung in Kabelnetzen freigegebenen Sender so schnell wie technisch möglich ein. Melden Sie sich bitte unter Telefon 089 997 279 00 bei der Sky-Hotline. Teilen Sie dem Mitarbeiter Ihre Sky-Kundennummer mit und beantragen Sie den Wechsel von Kabel Deutschland zu Kabel Privat. Schon erhalten Sie innerhalb von circa einer Woche Ihre neue Sky-Smartcard.

Die Bayerische Landesanstalt für Medien, kurz BLM, schreibt uns die Übertragung des Bayern Journals in den folgenden Zeiten auf den Sendern RTL und SAT.1 zwingend vor: Samstag und Sonntag von 17:45 bis 18:45 Uhr.

Ja, wir speisen alle von Sky für die Verbreitung in Kabelnetzen freigegebenen Sender so schnell wie technisch möglich ein. Die aktuell eingespeisten Sender entnehmen Sie dem Kanalbelegungsplan im Downloadbereich unserer Homepage. Bei Unklarheiten erreichen Sie unseren Kundenservice unter Telefon 0941 6985-545.

Eine aktuelle Liste finden Sie in dieser Receiver-Übersicht.

Sie benötigen:

1. ein für HD-TV taugliches Fernsehgerät. Zumindest „HD Ready“ sollte Ihr Gerät sein – im Idealfall sogar „Full HD“ für maximalen Fernsehgenuss,

2. einen HD-TV tauglichen DVB-C Receiver oder für unsere BasisHD Sender ein CI+ Modul für den im Fernsehgerät eingebauten DVB-C HD Receiver und

3. für unsere BasisHD Sender eine passende SmartCard. Wir senden Ihnen Ihre SmartCard nach Ihrer Bestellung zu.

Leider nein. Sie benötigen zur Aufnahme von Sky-Sendungen einen Sky-Receiver. Eine andere Möglichkeit lässt Sky leider nicht mehr zu.

IPTV

Die R-KOM IPTV HomeBox behandelt die Netzwerkverbindung mit einem Netzwerkkabel bevorzugt, das bedeutet: auch wenn Sie die Netzwerkverbindung bereits mit WLAN hergestellt haben, können Sie ein Netzwerkkabel anschließen. Die Netzwerkverbindung erfolgt dann über das Netzwerkkabel. Wir empfehlen jedoch, in diesem Fall die WLAN-Verbindung zu trennen.
Eine Anleitung hierzu finden Sie in der IPTV HomeBox Gebrauchsanleitung unter dem Punkt 5.5.3 "WLAN-Verbindung trennen".

Sie haben 3 Möglichkeiten, um die TV- und Radio-Sender zu sortieren:

Sie können IPTV auf folgenden Geräten nutzen:
 

  • Fernsehgerät
    • Set-Top-Box (enthalten im Produkt IPTV HomeBox + HomeApp)
    • Amazon Fire TV: "TV Fellow" App
    • Apple TV (tvOS): "TV Fellow" App
    • Android TV: "TV Fellow" App (Voraussetzung: Android Version V5.0 und höher)
  • Mobile App
    • Smartphone / Tablet: "R-KOM IPTV" App (Android und iOS)

Hinweise zur Nutzung per App:

  • Aufruf der Mediatheken nicht möglich
  • Sender der RTL-Gruppe nur in SD-Qualität verfügbar
  • Buchung von Zusatzpaketen nicht möglich

Tipp: Sie können auch den Webclient nutzen über https://r-kom.tvfellow.tv/web/login

 

Sie haben 2 Möglichkeiten, um die Geräte zu verwalten:

Ja, mit der App "TV Fellow" können Sie R-KOM IPTV auf einem Fernsehgerät mit Android TV nutzen.

TV-Geräte mit Android Betriebssystem, welche grundsätzlich unterstützt werden:

  • Sony *
  • Philips *
  • Panasonic *
  • Xiaomi *
  • OK. *
  • TCL *
  • Grundig *
  • JVC *
  • Nokia *

*Geräte mit Android V5.0 und höher werden unterstützt, jedoch kann aufgrund der hohen Anzahl an unterschiedlichen Endgeräten nicht für jedes Gerät eine einwandfreie Anwendung garantiert werden.

 

Tipp: Sie können auch den Webclient nutzen über https://r-kom.tvfellow.tv/web/login

Sie können R-KOM IPTV ausschließlich im Heimnetzwerk nutzen aus lizenzrechtlichen Gründen.

Tipp: Sie können auch den Webclient nutzen über https://r-kom.tvfellow.tv/web/login

Mit R-KOM IPTV profitieren Sie von vielen Funktionen

  • HomeBox 4k-fähig für Ihr TV-Gerät (bei Buchung von "IPTV HomeBox + HomeApp")
  • IPTV App für fast alle Betriebssystem
    • Fernsehgerät
      • AndroidTV: "TV Fellow" App
      • Amazon Fire TV: "TV Fellow" App
      • Apple TV (tvOS): "TV Fellow" App
    • Mobile App
      • Smartphone / Tablet: "R-KOM IPTV" App (Android und iOS)
    • Webclient
  • Auf bis zu 3 verschiedenen Geräten gleichzeitig über die App im Heimnetzwerk fernsehen
  • Sendung pausieren, vorspulen oder bis zu 7 Tage zurückspulen bei ausgewählten Sendern und Sendungen
  • Persönlicher Videorekorder mit bis zu 20 STunden Aufnahmespeicher inklusive
  • Über 200 kostnefreie TV- und Radio-Sender inklusive
  • zahlreiche HD-Sender inklusive
  • Programmvorschau dank TV Guide
  • Integrierte Blockbuster Videothek

Hinweise zur Nutzung per App:

  • Aufruf der Mediatheken nicht möglich
  • Sender der RTL-Gruppe nur in SD-Qualität verfügbar
  • Buchung von Zusatzpaketen nicht möglich

Sie haben 2 Möglichkeiten:

  1. Sie haben das Produkt HomeBox + HomeApp gebucht? Dann klicken Sie im Menü der HomeBox am TV-Gerät auf den Menüpunkt "Mobil", können sich dort die App herunterladen und anschließend über den Menüpunkt "Verbinden" einen QR-Code anzeigen, den Sie mit der HomeApp bzw. TV Fellow abscannen.
  2. Sie nutzen die Zugangsdaten auf Ihrer Vertragsbestätigung:

Die Zugangsdaten können sowohl für die "R-KOM IPTV HomeApp" (Android + iOS) als auch für die App "TV Fellow" (Amazon Fire TV, Apple TV/tvOS und Android TV) verwendet werden.

 

Tipp: Sie können auch den Webclient nutzen über https://r-kom.tvfellow.tv/web/login

Sie können die IPTV HomeApp auf folgenden Geräten nutzen:

  • Smartphone / Tablet: Android und iOS
    Bitte beachten Sie: Leider ist der Empfang von Sendern der RTL-Gruppe aus rechtlichen Gründen nur in SD-Qualität über mobile Endgeräte möglich im Heimnetzwerk.

Zusätzlich ist IPTV mit der TV-Fellow App nutzbar auf diesen Geräten:

  • Fernsehgerät
    • Amazon Fire TV
    • Apple TV (tvOS)
    • Android TV (Voraussetzung: Android Version V5.0 und höher)

Tipp: Sie können auch den Webclient nutzen über https://r-kom.tvfellow.tv/web/login

Ja, Sie können IPTV auf folgenden Geräten nutzen ohne Fernsehgerät:
 

  • Mobile App
    • Smartphone / Tablet: "R-KOM IPTV" App (Android und iOS)
  • Alternativen:
    • Amazon Fire TV: "TV Fellow" App
    • Apple TV (tvOS): "TV Fellow" App
    • Android TV: "TV Fellow" App (Voraussetzung: Android Version V5.0 und höher)
    • Webclient: aktuell noch nicht verfügbar: https://r-kom.tvfellow.tv/web/login


Hinweise zur Nutzung per App:

  • Aufruf der Mediatheken nicht möglich
  • Sender der RTL-Gruppe nur in SD-Qualität verfügbar
  • Buchung von Zusatzpaketen nicht möglich

Ja dies ist möglich über unseren Webclient. Diesen rufen Sie auf über https://r-kom.tvfellow.tv/web/login
Geben Sie dort bitte die Zugangsdaten ein lt. IPTV Vertragsbestätigung:

Tipp:
Sie können darüber bequem die Sender sortieren und Ihre Geräte verwalten.

Sollte es einmal vorkommen, dass die Fernbedienung Ihrer IPTV HomeBox nicht mehr funktioniert, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Fernbedienung zurücksetzen
    siehe Gebrauchsanleitung Seite 16: 6.3 Fernbedienung zurücksetzen
    > Sie müssen danach die Fernbedienung mit der HomeBox wieder neu koppeln - folgen Sie hierzu den Anweisungen auf dem Bildschirm.
  2. Signal ändern von Bluetooth auf Infrarot
    siehe Gebrauchsanleitung Seite 10: 6.1 Signaltyp ändern
    Hinweis: Bei Umstellung von Bluetooth auf Infrarot benötigt die Fernbedienung eine Sicht-/Infrarotverbindung zur HomeBox
  3. Fernbedienung neu koppeln (= mit der HomeBox verbinden)
    Voraussetzung: die Fernbedienung reagiert noch
    Entkoppeln Sie zunächst die Fernbedienung über das Menü der HomeBox: siehe Gebrauchsanleitung Seite 8: 4.2.2 Fernbedienung entkoppeln (Bluetooth-Modus)

Die R-KOM IPTV HomeApp (Android und iOS) bzw. TV Fellow (FireTV Stick, AppleTV oder AndroidTV) können Sie auf bis zu 5 mobilen Endgeräten/Android TVs innerhalb des Heimnetzwerks nutzen. Es können zeitgleich bis zu 3 Sendungen auf unterschiedlichen Endgeräten wiedergegeben werden.

Leider ist der Empfang von Sendern der RTL-Gruppe aus rechtlichen Gründen nur in SD-Qualität über mobile Endgeräte möglich im Heimnetzwerk.​​​​

Ja, leider sind Aufnahmen der RTL-Gruppe-Sender beschränkt auf 70 Stunden.​​​​

Ja, der Wechsel auf das neue Produkt ist jederzeit möglich:

  •   9,90 €/Monat IPTV HomeApp
  • 14,90 €/Monat IPTV HomeBox + HomeApp

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Wechsel:

  1. Sendersortierung
    Sollten Sie eine Sendersortierung vorgenommen haben, erscheinen die neuen HD-Sender am Ende der Senderliste. Sie können die Sortierung alternativ auch bequem per App vornehmen – die Änderungen werden automatisch auf die Box übertragen. Beachten Sie: über die App empfangen Sie die Sender der RTL-Gruppe nur in SD-Qualität, auf der HomeBox allerdings in HD.

  2. Replay
    Der Replay-Speicher für zurückliegende Sendungen (speziell für die öffentlich-rechtlichen Sender und der ORF-Gruppe) baut sich täglich auf. Das bedeutet: In max. 1 Woche nach Umstellung steht Ihnen somit der 7 Tage Replay-Speicher auch bei diesen Sendern zur Verfügung. Die übrigen privaten Sender bieten ab Beginn 7 Tage Replay, sofern angeboten.​​​​

 

Sie können mit IPTV je nach gebuchtem Produkt auch Sendungen vorspulen. Dies ist zum Beispiel bei den Sendern der Gruppe Pro Sieben möglich (bei der RTL-Gruppe leider nicht). Der Sender legt alledings zudem fest, bei welchen Sendungen diese Funktion möglich ist.

Sie benötigen lediglich einen R-KOM Internetanschluss für Privatkunden mit einer Bandbreite von mindestens 25 Mbit/s.

Ja, wenn Sie Ihr Produkt nach 03.04.2023 bestellt haben, erhalten Sie im Standardumfang die Funktion 7 Tage Replay für die Sender der Sende-Gruppen Pro7 (in HD), RTL (in SD) und zahlreiche weitere Sender in HD wie Comedy Central HD oder HGTV HD.
Hinweis:

  • Sie können jederzeit auf das neue Produkt wechseln.
  • Bitte beachten Sie: Für manche Sender gibt es Einschränkungen beim Vorspulen und/oder beim Aufzeichnen hinsichtlich maximaler Stundenanzahl und maximaler Speicherdauer.

Ja, wenn Sie Ihr Produkt nach 3.4.2023 bestellt haben, erhalten Sie im Standardumfang die Funktion „Instant Restart“, um bereits laufende Programme vom Beginn zu starten. Diese Funktion ist möglich u.a. für die Sender der Sendergruppen Pro7, RTL und weiteren Sendern in HD wie MTV HD, Comedy Central HD und zahlreiche weitere.

Die zubuchbaren Pakete/Optionen finden Sie unter https://www.r-kom.de/iptv oder direkt über die IPTV HomeBox am Fernseher im Menüpunkt "Optionen", worüber Sie die Option per sofort abonnieren können. Bei der Variante IPTV HomeApp (ohne HomeBox) können aktuell noch keine Zusatzpakete gebucht werden.

IPTV Videothek

Bitte beachten Sie, dass Sie erworbene Filme und Serien vor Ablauf Ihrer Vertragslaufzeit auf einem registrierten mobilen Gerät über die IPTV HomeApp oder TV Fellow App herunterladen müssen, um deren dauerhafte Abspielbarkeit zu gewährleisten.

Nein, leider ist das Herunterladen von geliehenen Filmen nicht gestattet. Nur gekaufte Inhalte können heruntergeladen werden.

Sie können bis zu 5 mobile Geräte registrieren.
Auf allen Geräten können Sie per IPTV HomeApp oder TV Fellow App Ihre gekauften Inhalte herunterladen. Ist der Speicher eines mobilen Gerätes voll, können keine weiteren Downloads erfolgen, bis wieder genügend Speicherplatz verfügbar ist.

Nein, eine Übertragung gekaufter Filme auf andere Geräte ist nicht möglich.
Sie können jedoch Filme auf einem registrierten Gerät erneut herunterladen, solange das Maximum von 5 Download-Lizenzen pro Kauftitel nicht erreicht ist. Bei Erreichen dieses Maximums kann der Kundensupport helfen, indem er eine bestehende Download-Lizenz durch einen Gerätetausch freigibt.

Die Download-Funktion ist aufgrund lizenzrechtlicher Bestimmungen und technischer Einschränkungen nicht auf allen Geräten verfügbar.
Aktuell ist das Herunterladen nur über die Apps R-KOM IPTV HomeApp und TV Fellow möglich.

Pro Kundenvertrag sind maximal 3 IPTV HomeBoxen und 5 mobile Geräte/TVs App erlaubt.
Sie können Ihre Geräte über die HomeBox im Bereich Mobil oder im Webclient hier verwalten.

Leider untersagen die Studios derzeit den Download von UHD-Inhalten.

UHD-Inhalte dürfen aus lizenzrechtlichen Gründen nur auf bestimmten Gerätetypen gestreamt werden.

Aufgrund lizenzrechtlicher Bestimmungen ist das Ausleihen oder Kaufen von Inhalten über die R-KOM IPTV HomeApp und TV Fellow auf Smartphones, Tablets und Geräten wie Samsung, Apple, Fire und Android TV leider nicht möglich.

Filme und Serien können ausschließlich über die IPTV HomeBox oder im Webclient hier erworben oder ausgeliehen werden. Für andere Clients steht eine Merken-Funktion zur Verfügung.

Anleitungen zur Videothek finden Sie auf unserer Webseite hier.
Für die HomeBox wählen Sie bitte die Anleitung „IPTV Benutzeroberfläche“ aus, während wir für die App-Nutzung verschiedene Anleitungen haben, beginnend mit „IPTV HomeApp Gebrauchsanleitung“.

Telefon

Ja, Sie können eine Rufnummer kostenfrei mitnehmen. Falls Sie gegen Aufpreis einen zweiten Sprachkanal bestellen gilt dies für zwei Rufnummern. Und mit der Komfort-Option sogar für zehn Nummern.

Wenn Sie folgende Einstellungen vornehmen, sollte der Faxversand über den VoIP-Anschluss gut funktionieren:

Einstellungen am Faxgerät

  • Stellen Sie die optimale Übertragungsgeschwindigkeit ein: 9,6 kbit/s
  • Falls vorhanden, aktivieren Sie bitte die VoIP-Option.
  • Außerdem aktivieren Sie bitte den Error Correction Mode (ECM).
  • „Warten auf Freizeichen“ müssen Sie deaktivieren.
  • Dann setzen Sie die Auflösung auf „Standard“, nicht auf fein oder superfein.
Einstellungen an der Telefonanlage beziehungsweise am IAD (Integrated Access Device)
  • Prüfen Sie zunächst, ob die Firmware auf aktuellem Stand ist. Falls nicht spielen Sie bitte ein neues Updates ein.
  • Dann konfigurieren Sie die Fax-Rufnummer als Fax-Anschluss – nicht als Telefon oder Kombigerät!
  • Deaktivieren Sie das Faxprotokoll T.38 und stellen Sie die Faxübertragung mit dem G.711-Protokoll sicher.
  • Dann deaktivieren Sie noch komprimierende Codecs, zum Beispiel G.729.
  • Auch die Echo Cancellation deaktivieren Sie bitte.
  • Jetzt müssen Sie nur noch die Voice Activity Detection (VAD, Stilleerkennung) ausschalten.

Selbstverständlich können Sie das! Wir bieten Ihnen den Anschluss für monatlich 14,95 Euro an. Bestellen Sie einfach hier.​​​​​​​

Die Bereitstellung inklusive Installation kostet einmalig 59,95 Euro.

Ja, wir haben interessante Angebote für Sie vorbereitet: Sie erhalten einen Highspeed-Internetzugang zusammen mit einem Telefonanschluss und einer Doppel-Flatrate. Außerdem sind Telefon-Flatrates in nationale Fest- und Mobilfunknetze und in internationale Festnetze buchbar. Kabelfernsehen oder IP-TV sind weitere ergänzende Angebote. Prüfen Sie einfach auf unserer Internet- & Telefon-Seite, welche Produkte bei Ihnen verfügbar sind.

Mit unserer Telefon-Flatrate können Sie zu einem festen monatlichen Preis unbegrenzt ins deutsche Festnetz telefonieren. Sonderrufnummern, Gespräche in Mobilfunknetze sowie Daten- und Internetverbindungen sind nicht im Preis der Flatrate inbegriffen und werden daher gesondert laut Preisliste berechnet. Inklusive sind hingegen Faxverbindungen.

Bestimmte kostenpflichtige Sonderrufnummern, beispielsweise 0900er Nummern, sind standardmäßig gesperrt. Gern entsperren wir diese Rufnummern für Sie. Laden Sie sich bitte das entsprechende Formular Freischaltung Sonderrufnummern herunter und senden es vollständig ausgefüllt an uns zurück. Alternativ können Sie sich unter Telefon 0941 6985-545 an unseren Kundenservice wenden oder unsere Shops in Ihrer Nähe besuchen.

Ja, sehr gern. Sie können auch mit einem ISDN-Anschluss zu uns wechseln. Wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter Telefon 0941 6985-545 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@r-kom.de.

Ja, so ist es. Sie können die Sonderrufnummern aber freischalten lassen. Das dafür benötigte Formular finden Sie hier: Freischaltung Sonderrufnummern
Die Freischaltung ist für Sie einmalig kostenlos. Zum Beispiel bei der Beauftragung Ihres Anschlusses oder im Nachgang dazu. Nachträgliche Sperrungen oder Freischaltungen werden Ihnen laut Preisliste in Rechnung gestellt.

Nein, diesen Dienst unterstützen wir leider nicht.

Nein, das ist leider nicht möglich. Wir bieten Verträge für Festnetz-Telefonie an, aber nicht für Handys

Eine Übersicht aller möglichen Tastencodes zum Einstellen der Funktionen Ihres Telefons finden Sie in den Downloads oder direkt hier. ​​​​​​

Breitband-Speedtest

Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung liegt vor, wenn

• nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
• die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder
• an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird.

Nach Abschluss der Messkampagne erhalten Sie ein Messprotokoll. In diesem ist ersichtlich, ob eine Minderleistung gegeben ist. Dabei ist es ausreichend, wenn eine Abweichung bereits bei einer der drei oben genannten Geschwindigkeiten im Up- oder Download vorliegt.

Für einen rechtssicheren Nachweis muss eine Messung wie folgt durchgeführt werden:

• Die Messungen müssen mit einer LAN-Verbindung vorgenommen werden – Sie müssen also einen Laptop oder PC mit einem Kabel an Ihrem Router verbinden.
• Bitte führen Sie 30 Messungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Start der Messkampagne durch.
• Die Messungen müssen über die im Rahmen der Breitbandmessung bereitgestellte installierbare Version durchgeführt werden.
• Bitte messen Sie an 3 unterschiedlichen Kalendertagen, wobei zwischen den einzelnen Messtagen jeweils ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Kalendertag liegen    muss.
• Die Messungen müssen sich im gleichen Umfang auf die 3 Tage verteilen. Bitte führen Sie daher an jedem Kalendertag 10 Messungen durch.
• Bei allen Messungen eines Messtages müssen grundsätzlich mindestens 5 Minuten Abstand eingehalten werden. Zwischen der fünften und sechsten Messung eines        Messtages muss ein größerer Abstand von mindestens drei Stunden eingehalten werden.

Seit dem 01.12.2021 hat der Gesetzgeber die Verbraucherrechte umfassend gestärkt. Bei nicht vertragskonformer Leistung können Sie nach § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG das vertraglich vereinbarte Entgelt gegenüber uns mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen, d. h. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.

Voraussetzung dafür ist, dass zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Leistung eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ bei Ihrem Festnetz-Internetzugang vorliegt. Ab wann eine solche Abweichung vorliegt, hat die Bundesnetzagentur in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de

Bitte beachten Sie, dass die Beeinträchtigung der Geschwindigkeit auch durch Ihr Netzwerk verursacht werden kann. Ein Test mit zwischengeschaltetem WLAN lässt gerade bei hohen Bandbreiten kaum einen Rückschluss auf die verfügbare Bandbreite am Modem oder Router zu. Bei der Messung muss der Computer, das Notebook oder ein sonstiges Gerät daher zwingend direkt am Endgerät der R-KOM (Glasfaser-Modem, FRITZ!Box) angeschlossen sein.