FAQ - Häufige Fragen und Antworten - R-KOM
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R-KOM GmbH & Co. KG
Glasfaser Ostbayern Kundenbetreuung
Kastenmaierstr. 1
93055 Regensburg
Fragen Sie im Zweifelsfall bitte bei unserem Kundenservice nach unter Telefon 0941 6985-545.
Sie benötigen …
1. ein für HD-TV taugliches Fernsehgerät. Zumindest „HD Ready“ sollte Ihr Gerät sein – im Idealfall sogar „Full HD“ für maximalen Fernsehgenuss,
2. einen HD-TV tauglichen DVB-C Receiver oder für unsere BasisHD Sender ein CI+ Modul für den im Fernsehgerät eingebauten DVB-C HD Receiver und
3. für unsere BasisHD Sender eine passende SmartCard. Wir senden Ihnen Ihre SmartCard nach Ihrer Bestellung zu.
Bei Unklarheiten erreichen Sie unseren Kundenservice unter Telefon 0941 6985-545.
Die Entschlüsselung erfolgt auf diesem Wege automatisch. Funktioniert dies wider Erwarten nicht, melden Sie diese Störung bitte telefonisch unter Telefon 0941 6985-540. Vielen Dank!
Telefon
Die Freischaltung ist für Sie einmalig kostenlos. Zum Beispiel bei der Beauftragung Ihres Anschlusses oder im Nachgang dazu. Nachträgliche Sperrungen oder Freischaltungen werden Ihnen laut Preisliste in Rechnung gestellt.
Einstellungen am Faxgerät
- Stellen Sie die optimale Übertragungsgeschwindigkeit ein: 9,6 kbit/s
- Falls vorhanden, aktivieren Sie bitte die VoIP-Option.
- Außerdem aktivieren Sie bitte den Error Correction Mode (ECM).
- „Warten auf Freizeichen“ müssen Sie deaktivieren.
- Dann setzen Sie die Auflösung auf „Standard“, nicht auf fein oder superfein.
- Prüfen Sie zunächst, ob die Firmware auf aktuellem Stand ist. Falls nicht spielen Sie bitte ein neues Updates ein.
- Dann konfigurieren Sie die Fax-Rufnummer als Fax-Anschluss – nicht als Telefon oder Kombigerät!
- Deaktivieren Sie das Faxprotokoll T.38 und stellen Sie die Faxübertragung mit dem G.711-Protokoll sicher.
- Dann deaktivieren Sie noch komprimierende Codecs, zum Beispiel G.729.
- Auch die Echo Cancellation deaktivieren Sie bitte.
- Jetzt müssen Sie nur noch die Voice Activity Detection (VAD, Stilleerkennung) ausschalten.
Breitband-Speedtest
Bitte beachten Sie, dass die Beeinträchtigung der Geschwindigkeit auch durch Ihr Netzwerk verursacht werden kann. Ein Test mit zwischengeschaltetem WLAN lässt gerade bei hohen Bandbreiten kaum einen Rückschluss auf die verfügbare Bandbreite am Modem oder Router zu. Bei der Messung muss der Computer, das Notebook oder ein sonstiges Gerät daher zwingend direkt am Endgerät der R-KOM (Glasfaser-Modem, FRITZ!Box) angeschlossen sein.
Seit dem 01.12.2021 hat der Gesetzgeber die Verbraucherrechte umfassend gestärkt. Bei nicht vertragskonformer Leistung können Sie nach § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG das vertraglich vereinbarte Entgelt gegenüber uns mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen, d. h. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.
Voraussetzung dafür ist, dass zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Leistung eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ bei Ihrem Festnetz-Internetzugang vorliegt. Ab wann eine solche Abweichung vorliegt, hat die Bundesnetzagentur in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de
Für einen rechtssicheren Nachweis muss eine Messung wie folgt durchgeführt werden:
• Die Messungen müssen mit einer LAN-Verbindung vorgenommen werden – Sie müssen also einen Laptop oder PC mit einem Kabel an Ihrem Router verbinden.
• Bitte führen Sie 30 Messungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Start der Messkampagne durch.
• Die Messungen müssen über die im Rahmen der Breitbandmessung bereitgestellte installierbare Version durchgeführt werden.
• Bitte messen Sie an 3 unterschiedlichen Kalendertagen, wobei zwischen den einzelnen Messtagen jeweils ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Kalendertag liegen muss.
• Die Messungen müssen sich im gleichen Umfang auf die 3 Tage verteilen. Bitte führen Sie daher an jedem Kalendertag 10 Messungen durch.
• Bei allen Messungen eines Messtages müssen grundsätzlich mindestens 5 Minuten Abstand eingehalten werden. Zwischen der fünften und sechsten Messung eines Messtages muss ein größerer Abstand von mindestens drei Stunden eingehalten werden.
Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung liegt vor, wenn
• nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
• die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder
• an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird.
Nach Abschluss der Messkampagne erhalten Sie ein Messprotokoll. In diesem ist ersichtlich, ob eine Minderleistung gegeben ist. Dabei ist es ausreichend, wenn eine Abweichung bereits bei einer der drei oben genannten Geschwindigkeiten im Up- oder Download vorliegt.