Wichtige Änderung: KabelTV ist ab sofort Bewohnersache!

Jetzt umsteigen!

Ihr Handeln ist notwendig: Fernsehen demnächst nicht mehr wie gewohnt empfangbar!

Kabelfernsehen wird zukünftig anders abgerechnet

Das Wichtigste in Kürze:

Verfügt ein Mehrfamilienhaus über einen gemeinsamen Kabelanschluss, dürfen Hauseigentümer*innen bzw. die Hausverwaltung die Kabelgebühren derzeit über die Nebenkosten mit abrechnen. Diese Umlage der KabelTV-Anschlusskosten nennt man Nebenkostenprivileg.

Aufgrund gesetzlicher Änderungen darf Ihre Hausverwaltung den TV-Kabelanschluss in der Wohnung spätestens ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen und wird deshalb den Vertrag der Gemeinschaftsversorgung in Kürze kündigen. Damit Sie weiterhin KabelTV empfangen können, ist es zwingend notwendig, dass Sie einen neuen TV-Vertrag buchen.
 

Gut zu wissen:

Als Bewohner/in dieses Mehrfamilienhauses empfangen Sie aufgrund der erwähnten TV-Gemeinschaftsversorgung bereits jetzt KabelTV über R-KOM, auch wenn Sie bisher keine eigene Rechnung von uns erhalten haben! Für Sie bleibt beim Fernsehen also alles beim Alten, wenn Sie jetzt in einen eigenen R-KOM KabelTV-Vertrag wechseln.
Warnsymbol

Das bedeutet der Wegfall der KabelTV-Pflicht für Sie:

Weitere Infos zum Wegfall der KabelTV-Pflicht für Sie:

Roland Kittel im Interview bei "TVA Nachgefragt"

Ihr Wechsel zur TV-Einzelversorgung

1

Ihre Hausverwaltung informiert Sie über den Stichtag, zu dem die Gemeinschaftsversorgung gekündigt wird.

2

Über unseren Webshop buchen Sie Ihren neuen Tarif für KabelTV oder IPTV zum jeweiligen Stichtag.

3

Die Umstellung erfolgt nahtlos zum Stichtag und Sie erhalten künftig Ihre Rechnung für den TV-Anschluss bzw. für IPTV direkt über die R-KOM, statt wie bisher über Ihre Hausverwaltung.

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Häufige Fragen

Das am 01.12.2021 in Kraft getretene Telekommunikationsmodernisierungsgesetz sieht einige Änderungen im Telekommunikationsgesetz vor. Dazu gehört eine Änderung für den TV-Kabelanschluss (§ 71, Abs. 2 Satz 3 TKG, § 56, Abs. 3 TKG und § 2 Nr. 15 BetrKV). Demnach entfällt ab dem 01.07.2024 die Umlagefähigkeit der Kabelanschlusskosten auf die Nebenkosten. In Zukunft dürfen Eigentümer oder Verwaltungsgesellschaften die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die umlagefähigen Nebenkosten weitergeben

Spätestens ab 01.07.2024 tritt diese Änderung in Kraft. Der individuelle Stichtag ist aber abhängig von der Vereinbarung zwischen Ihrer Hausverwaltung und der R-KOM und kann bereits früher erfolgen. Ihre Hausverwaltung sowie auch die R-KOM werden Sie frühzeitig darüber informieren. 

Das TV-Signal wird abgeschaltet. Sie können dann kein Kabelfernsehen mehr empfangen. Der Kabelanschluss wird durch den Anbieter gesperrt.
Dies kann auf zwei Arten erfolgen: 

  • Wenn die Hausverkabelung über ein sogenanntes "Sternnetz" realisiert ist, dann kann der Kabelanschluss der einzelnen Wohnung zentral im Technikraum gesperrt werden. 
  • Wenn die Hausverkabelung über die ältere "Baumstruktur" realisiert ist, dann muss in der Wohnung eine entsprechende Sperrdose gesetzt werden. 

Die Vorteile der Gemeinschaftsversorgung bei der einfacheren Organisation, Vertragsgestaltung und Inkasso über die Verwalter hat zu niedrigeren Durchschnittspreisen geführt. Im Gegensatz dazu wird sich der Kabelanschluss in der Einzelversorgung leicht verteuern, da erhöhter Aufwand für Organisation und Verwaltung der vielen Einzelverträge anfällt. Die Preise können Sie unserem Webshop entnehmen.

Die moderne Alternative zu KabelTV ist IPTV – Fernsehen über die Internetleitung. Dank immer leistungsfähigerer Internetverbindungen wird IPTV als Alternative zum klassischen, linearen Fernsehen über Satelliten, Kabel oder terrestrische Antennen immer beliebter. Bei IPTV erfolgt die Übertragung von Fernsehprogrammen und anderen Medieninhalten über das Internet. Und das funktioniert für alle Geräte - ob Fernseher, Notebook, Tablet oder Handy. IPTV kann wahlweise rein als HomeApp für Smartphone, Tablet und SmartTV oder mit der HomeBox zur Übertragung auf dem Wohnzimmer-TV genutzt werden. Die Voraussetzung für R-KOM IPTV ist ein Internetvertrag bei der R-KOM.

  • Bei IPTV erfolgt die Übertragung über die Internetleitung, während KabelTV über Koaxialkabel oder Glasfaser erfolgt.
  • R-KOM IPTV ist in unserem gesamten Netzgebiet verfügbar und gekoppelt an einen Internetvertrag mit der R-KOM. KabelTV kann unabhängig von Ihrem Internetvertrag gebucht werden, aber beispielsweise im Rahmen eines Komplettanschlusses bei uns gebucht werden.. Die Verfügbarkeit hängt allerdings von der Infrastruktur bei Ihnen im Haus ab. Ob R-KOM KabelTV an Ihrer Adresse möglich ist, können Sie durch Eingabe Ihrer Adresse prüfen.
  • Bei IPTV können Sie über 130 TV-Sender, davon 39 in HD empfangen. Bei KabelTV sind es über 170 TV-Sender, davon 60 in HD.
  • Bei IPTV können Sie über 70 Radio-Sender empfangen, bei KabelTV sind es über 95 Radio-Sender.
  • IPTV bietet Ihnen zahlreiche Zusatzfunktionen, wie z. B. 7 Tage Replay, Restart, Videorekorder, Videothek, Regioinhalte etc.

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